Allgemeine Informationen für Patienten

Um die Zusammenarbeit im Rahmen einer Behandlung in unserer Praxis zu erleichtern vorab einige wichtige Informationen:

Die Abrechnung der Behandlung mit der Krankenkasse kann nur über eine gültige Verordnung durch den behandelnden Arzt erfolgen. Hierbei muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Verordnung vom Arzt vorliegen. Zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn dürfen maximal 28 Tage liegen. Leider kommt es häufig zu fehlerhaft ausgestellten Verordnungen, aus diesem Grund muss VOR der ersten Therapieeinheit eine Verordnung bei uns vorgelegt werden, um diese auf Richtigkeit zu prüfen. Bei einer fehlerhaft ausgestellten Verordnung übernimmt der Patient den Weg zum behandelnden Arzt und die Sicherstellung der Korrektur.

 

Zwischen den Therapieeinheiten dürfen maximal 28 Tage liegen, werden diese überschritten z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, kann eine Behandlung auf dieser Verordnung nicht fortgeführt werden und führt somit zur Fortsetzung der Behandlung auf einer neuen Verordnung oder zum Abbruch der Behandlung.

 

Patienten über 18 Jahre sind Zuzahlungspflicht, wenn diese nicht durch die Krankenkasse Zuzahlungsbefreit sind. Bitte legen sie uns die Zuzahlungsbefreiung vor, da ansonsten eine Rechnungsstellung erfolgt. Die Zuzahlung richtet sich nach Anzahl und Art der Behandlung und ist den ersten Therapieeinheiten zu entrichten.

 

Privat versicherte Patienten, sowie behilfeberechtigte Patienten, informieren sich bitte vor Beginn der Behandlung über unser aktuelles Leistungsangebot und damit verbundenen Preise und ob und welchem Umfang eine Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse erfolgt. Eine Beanstandung unserer Preiskalkulation nach Unterschreiben der Vergütungsvereinbarung ist nicht möglich.

 

Bei Fragen, Wünschen, großen und kleinen Problemen kommen sie gerne auf uns zu. In einem persönlichen Gespräch finden sich immer individuelle Lösungen.

 

Ergotherapie
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